ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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Im Zuge der Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Interesse an den Kapitalmärkten entdeckt. Eine begrüßenswerte Entwicklung, denn nur so können die Ersparnisse eine ordentliche Rendite erwirtschaften. Damit der Aufbruch an die Börse nicht in einer Enttäuschung endet, sollten die sechs als klassisch geltenden Privatanleger-Fehler vermieden werden:
mangelnde Streuung (Diversifikation über Assetklassen, Branchen, Regionen, Anlagevehikel etc. hinweg gilt als A und O der Kapitalanlage.)
Overtrading (Übermäßiges Handeln kostet in der Regel nur Nerven, Zeit und Transaktionsgebühren, ohne die Rendite zu steigern. In der Ruhe liegt die Kraft.)
Market-Timing (Zyklen kommen und gehen an den Börsen; sie abzupassen und rechtzeitig Papiere zu kaufen oder verkaufen, gelingt auch Profis nur selten.)
Home Bias (Heimatverbundenheit ist eine schöne Eigenschaft, schränkt aber bei der Kapitalanlage die Möglichkeiten unnötig ein und führt zu einer Risikoballung.)
riskante Einzeltitel (Immer wieder hört man von sagenhaften Kursanstiegen einzelner Wertpapiere; den nächsten Hype vorauszusehen ist allerdings auch mit „Geheimtipps“ kaum möglich und kommt einer Wette gleich.)
Treue zu Verliererpapieren (So schwer es fällt sich einzugestehen, dass man aufs falsche Pferd gesetzt hat: Underperformer ohne Perspektive gehören aussortiert.)
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Die anhaltende Nullzinspolitik in der Eurozone erschwert es den Lebensversicherungen zusehends, mit Hochsicherheits-Geldanlagen Überschüsse für ihre Kunden zu erwirtschaften. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata sank die durchschnittliche laufende Verzinsung klassischer Lebensversicherungspolicen zuletzt auf 2,14 Prozent, nachdem sie vor einem Jahr noch 2,29 Prozent betragen hatte. In die Analyse flossen Daten von 47 Versicherern ein, die gemessen am Prämienvolumen für 69 Prozent des Gesamtmarktes stehen.
Konsequenz dieser Entwicklung ist die Abkehr von der 100-Prozent-Beitragsgarantie, wie sie immer mehr Versicherer vollziehen. Mit mehr Freiheit in der Kapitalanlage, insbesondere auch an den Börsen, lassen sich höhere Renditen für die Versicherten erzielen. Diese Freiheit bringt die jüngste Generation von Lebensversicherungen, die als Neue Klassik bezeichnet wird, mit. Im Gegenzug garantiert sie nicht mehr die volle Beitragssumme. Die Neue Klassik ist laut Assekurata „auf dem Vormarsch“.
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Um rund 40 Prozent schnellte die Zahl der Google-Suchanfragen nach Rechtsschutz im Pandemiejahr 2020 nach oben. Zu einem großen Teil dürfte der Anstieg auf das Streben nach arbeitsrechtlicher Absicherung zurückgehen, das durch die Corona-Verwerfungen gewachsen ist. Die verordneten Beschränkungen führen ebenfalls zu einer Vielzahl von Prozessen. Unklar ist noch, wie weit auch das Risiko von Impfschäden das Interesse an Rechtsschutzversicherungen nach oben treibt.
Fakt ist jedenfalls, dass die Versicherer in jüngerer Zeit stark in Anspruch genommen wurden. Zum neuen Streitpunkt Corona-Krisenmaßnahmen kommen schon länger bestehende rechtliche Baustellen – etwa der Diesel-Skandal, der die Rechtsschutzanbieter zig Millionen Euro kostet. Damit nicht genug: Zum 1. Januar ist das reformierte Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, mit dem die Anwaltshonorare angehoben werden. Der Versicherer-Gesamtverband GDV schätzt, dass der Kostensprung circa 13 Prozent betragen wird. Als Konsequenz aus all diesen Faktoren dürften die Beiträge für Rechtsschutzpolicen in naher Zukunft steigen. Für betroffene Kunden könnte sich dann ein Tarif mit höherer Selbstbeteiligung oder ein Anbieterwechsel lohnen – hier helfen Versicherungsmakler mit neutraler Beratung weiter.
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Elektroautos werden allmählich zum Massenprodukt. Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Werden die Akkus an normalen Steckdosen in der heimischen Garage aufgeladen, besteht (unter anderem) erhöhte Brandgefahr. Denn nicht alle gängigen Schutzkontaktsteckdosen und zugehörigen Installationen sind der Dauerbelastung gewachsen.
Grundsätzlich sollte die vorhandene Infrastruktur zuerst von einem Elektroinstallateur daraufhin gecheckt werden, ob der Ladestrom und die Beschaffenheit der Anlage den geplanten Belastungen standhalten. Noch besser sind sogenannte Wallboxen, also in der Garage oder am Parkplatz installierte Ladeeinrichtungen, die das Elektroauto nicht nur sicherer, sondern auch schneller wieder fahrbereit machen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst den Kauf und die Installation von Ladestationen mit 900 Euro, sofern der genutzte Strom aus regenerativen Quellen stammt. Was es beim heimischen E-Auto-Laden zu beachten gilt, haben die deutschen Versicherer in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos heruntergeladen werden kann.
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Diese Frage musste das OLG Köln kürzlich beantworten. Eine Autofahrerin war per Blitzer-Schnappschuss beim Telefonieren während der Fahrt ertappt worden. Das Bild zeigte, dass sie ihr Handy zwischen Kopf und Schulter bugsierte. Das Amtsgericht Geilenkirchen verhängte ein Bußgeld, wogegen die Fahrerin Rechtsbeschwerde einlegte. Ihr Argument: Verboten sei das Telefonieren laut Straßenverkehrsordnung nur, wenn das Handy „aufgenommen“ oder „gehalten“ wird. Das treffe bei ihr nicht zu, da sie ja beide Hände zur Bedienung des Fahrzeugs frei gehabt habe.
Die Richter wollten dem nicht folgen: Auch mit anderen Körperteilen als den Händen könne man etwas halten. Entscheidend und Kern der relevanten Vorschrift sei es, dass die Konzentration des Fahrers oder der Fahrerin auf das Verkehrsgeschehen nicht beeinträchtigt werden dürfe. Beim Handybugsieren zwischen Kopf und Schulter aber könne diese Konzentration gestört werden.
Autofahrer sind mithin gut beraten, das Handy während der Fahrt nicht zu berühren, egal mit welchem Körperteil. Nicht zuletzt kann der Versicherungsschutz durch fahrlässiges Verhalten gefährdet sein.
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Ein großer Versicherer hat 270.000 Kfz-Schadensfälle untersucht und die Ergebnisse in seinem „Karambolage-Atlas 2020“ zusammengefasst. Wie sich zeigt, sind die Fahrer von Oberklassefahrzeugen besonders unfallträchtig unterwegs: Während im Durchschnitt 9,1 Prozent der Autohalter pro Jahr einen Schaden verursachen, sind es bei BMW-Fahrern 14,4 Prozent, dicht gefolgt von Audi- und Mercedes-Fahrern. Am vorsichtigsten agieren offenbar Skoda-Fahrer, die auf eine Quote von 4 Prozent kommen.
Insgesamt treten weniger Schadensfälle auf, die aber jeweils mehr kosten. Während 2017 noch jeder neunte Autofahrer einen Schaden verursachte, war es zwei Jahre später nur jeder elfte. Die durchschnittliche Schadenshöhe stieg im selben Zeitraum um rund 50 Euro auf circa 2.350 Euro. Der Hauptgrund dafür dürfte in der zunehmenden Technisierung der Fahrzeuge liegen: Deren Assistenzsysteme helfen einerseits, kleinere Schäden wie etwa beim Einparken zu verhindern; andererseits müssen immer hochwertigere Teile ersetzt werden, wenn es dann mal kracht.
Die bundesweit höchste Schadensquote weist Hagen im Ruhrgebiet mit 20,9 Prozent auf, gefolgt von Düsseldorf mit 17,8 Prozent. Besonders selten kracht es hingegen in Brandenburg (7,6 Prozent).
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Eine Zinswende im Euroraum ist mit der Bekämpfung der Pandemie(folgen) in weite Ferne gerückt. Da sich zahlreiche Staaten des Euroraums bis an die Schmerzgrenze verschuldet haben, könnte eine Zinserhöhung zu Zahlungsausfällen mit unwägbaren Folgen für die Finanzmärkte insgesamt führen. Nullzinsen werden also noch viele Jahre die neue Normalität bleiben.
Die garantierte Verzinsung von Lebensversicherungen wird für die Anbieter somit immer schwieriger darstellbar – selbst auf dem heutigen Niveau des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent. Diese auch als Garantiezins bezeichnete Marke gibt an, wie viel die Versicherer ihren Kunden maximal verbindlich zusagen dürfen. In gar nicht mal so weit zurückliegenden Zeiten, nämlich kurz vor der Jahrtausendwende, lag sie noch bei 4 Prozent.
Nun fordert die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) mit Nachdruck, den Höchstrechnungszins im nächsten Jahr auf 0,25 Prozent abzusenken. Bisher hatten die Versicherungsmathematiker die Marke von 0,5 Prozent avisiert. Wie an dieser Stelle kürzlich berichtet, verabschieden sich immer mehr Versicherer von der klassischen Kapitallebensversicherung mit Garantiezins.
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In großer Hast wurden im Frühjahr zahllose Angestellte ins Homeoffice geschickt. Viele von ihnen blieben auch zwischen den Pandemiewellen, zumindest tageweise, gleich dort. Die technische Infrastruktur für die digitale Heimarbeit wurde dabei oftmals zusammenimprovisiert. Spätestens mit dem neuerlichen Lockdown stellt sich daher nun verschärft die Frage nach der IT-Sicherheit im heimischen Büro.
Um die steht es laut einer aktuellen YouGov-Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach wie vor nicht gut. So setzen rund 60 Prozent der Homeoffice-Arbeiter auch private Endgeräte wie Notebooks, Smartphones und Tablets für berufliche Zwecke ein. Mehr als jeder fünfte nutzt WhatsApp für Geschäftskommunikation, jeder zehnte wickelt geschäftliche E-Mails auch über ein privates Mail-Konto ab.
„Private Geräte und E-Mail-Accounts sind in aller Regel schlechter geschützt als die firmeneigene IT. Dadurch verlieren Unternehmen die Kontrolle über ihre IT-Sicherheit und damit über die Sicherheit ihrer Daten“, warnt der GDV-Experte für Cybersicherheit Peter Graß. Zum Schutz vor den finanziellen Folgen von Cyberattacken – aber auch zu deren Prävention – gibt es mittlerweile ein breites Angebot an Cyberversicherungen. Noch allerdings sind sie wenig verbreitet.
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