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„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

13.08.2026 | „Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. Für Geldmarktfonds reicht ein Instrument aus. Das Gesetz führt die infrage kommenden Instrumente abschließend auf, die selbst keineswegs neu, sondern seit Langem im Einsatz sind – etwa Swing Pricing, Dual Pricing oder Rücknahmebeschränkungen. Anleger können damit nun vor einer Zeichnung von Anteilen etwa an einem offenen Investment- oder Immobilienfonds erfahren, mit welchen Preisanpassungen oder Limitierungen sie im Liquiditätsstressfall rechnen müssen. Überdies gilt für offene Immobilienfonds nun: Wenn sie innerhalb von fünf Jahren drei Mal die Rücknahme aussetzen, müssen sie abgewickelt werden. „Ich halte die Neuregelung im Grundsatz für einen Gewinn für die Anleger“, kommentiert der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Ingo Janert im Finanzmagazin procontra. Das Liquiditätsrisiko offener Fonds könne zwar kein Gesetz beseitigen, doch werde es mit der Neuregelung fairer verteilt.
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Run auf die private Krankenversicherung

13.08.2026 | Run auf die private Krankenversicherung

Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen. So werden beispielsweise homöopathische Leistungen gestrichen, Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt und Zuzahlungen erhöht. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird eingeschränkt. Auf der anderen Seite wird die Beitragsbemessungsgrenze – also das maximal beitragspflichtige Einkommen – außerordentlich erhöht: Zur regulären Anpassung gemäß Lohnentwicklung kommt 2027 eine Anhebung von 300 Euro pro Monat hinzu. Unterm Strich bedeutet das für Versicherte mit höherem Einkommen eine zusätzliche Beitragsbelastung von rund 50 Euro pro Monat, bei Selbstständigen rund 100 Euro. In der Folge erlebt die private Krankenversicherung derzeit einen Nachfrageboom. Zwar hat auch sie mit steigenden Kosten zu kämpfen, doch ihre meist umfangreichen Leistungen bleiben lebenslang garantiert.
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Erstes Fahrradpolicen-Rating legt große Unterschiede offen

05.08.2026 | Erstes Fahrradpolicen-Rating legt große Unterschiede offen

Der Fahrradbestand in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich, und die Zweiräder werden immer kostspieliger – vor allem wegen des E-Bike- und Pedelec-Booms. Um diese Werte abzusichern, gibt es mittlerweile eine Vielzahl spezieller Fahrradpolicen. Zwar decken auch Hausratversicherungen in der Regel Fahrraddiebstahl ab. Der Schutz hat aber meist enge Grenzen, während Kaskoschäden etwa durch Vandalismus oder einen Sturz ganz außen vor sind. Für hochwertige Räder ist eine Extraabsicherung daher ratsam. Zur Orientierung im Tarifdschungel kann seit Kurzem das erste Fahrradpolicen-Rating auf dem deutschen Markt herangezogen werden, erstellt vom renommierten Analysehaus Franke und Bornberg. Die Versicherungsexperten haben 83 Tarife von 36 Anbietern durchleuchtet. Nur sieben erhielten die Top-Note. „Unser Erstrating zeigt: Die Qualitätsunterschiede sind erheblich – von hervorragend bis mangelhaft ist alles vertreten. Wer nicht genau hinschaut, riskiert einen Tarif mit echten Deckungslücken“, fasst Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke zusammen. Vor allem in puncto Diebstahlschutz ließen viele Angebote zu wünschen übrig. Das Ergebnis zeigt: Vor dem Abschluss einer Fahrradpolice sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die Passgenauigkeit und Qualität des gewählten Tarifs sicherzustellen.
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Gute Noten für Krankenhaus-Zusatzversicherungen

09.04.2026 | Gute Noten für Krankenhaus-Zusatzversicherungen

Wer bereits als Kassenpatient einen längeren Klinikaufenthalt absolviert hat, weiß in der Regel, was ein Privatversicherten-ähnlicher Status wert ist: Man genießt die Ruhe eines Ein- oder Zweibettzimmers, bessere Verpflegung und vor allem Chefarztbehandlung. Ebendies verschaffen Krankenhaus-Zusatzpolicen auch gesetzlich Versicherten, weshalb sie kontinuierlich weitere Verbreitung finden. Dass die Tarifqualität am Markt stimmt, zeigt eine aktuelle Analyse der Stiftung Warentest: Von den 72 untersuchten Tarifen erhielt jeder vierte die Bestnote „sehr gut“. Einbezogen wurden von vornherein nur Angebote mit Alterungsrückstellungen, weil sie langfristig beitragsstabiler sind, wofür die Prämien zu Anfang etwas höher ausfallen. Überdies galten die folgenden Mindestanforderungen: freie Klinik- und Arztwahl, Ein- oder Zweibettzimmer, lebenslange Laufzeit und Erstattung von Arzthonoraren bis zum (3,5-fachen) Höchstsatz der Gebührenordnung. Ein Spitzentarif muss nicht teuer sein: Bereits ab rund 30 Euro Monatsbeitrag lassen sich als „sehr gut“ bewertete Tarife abschließen.
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Finanzaufsicht sieht Risikoeinstufung offener Immobilienfonds kritisch

07.04.2026 | Finanzaufsicht sieht Risikoeinstufung offener Immobilienfonds kritisch

Über Jahrzehnte hatten offene Immobilienfonds (OIFs) den Ruf einer soliden Portfoliobeimischung – nicht sehr renditestark, aber schwankungsarm und mit geringem Verlustrisiko. Doch die Branche ist unter Druck geraten, insbesondere durch steigende Zinsen und durch strukturelle Markttrends im Gewerbesegment. Die Anleger reagieren auf die kargen Renditen und die wachsenden Unsicherheiten mit Rückzug: Mehr als zehn Milliarden Euro zogen sie seit Januar 2025 unterm Strich aus OIFs ab, woraufhin zwei Fonds bereits einen Rücknahmestopp verhängten. In diesem Kontext dürfte auch ein Interview von Marc Branson, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), mit der „Süddeutschen Zeitung“ nicht als vertrauensbildende Maßnahme wirken. Der oberste Finanzaufseher der Republik moniert einen häufig „vertriebsgetriebenen Verkauf“ von OIFs, die vorwiegend in Banken und Sparkassen angeboten werden. Zudem sei es fragwürdig, dass die Fonds oft der niedrigsten Risikoklasse zugeordnet werden. Die vorgeschriebenen Beratungsprotokolle seien kaum hilfreich für die Anleger, da sie zu schwer verständlich seien.
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Wehrlos gegen Extremwetter

30.03.2026 | Wehrlos gegen Extremwetter

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.005 Bundesbürgern, von denen 991 mindestens eine Immobilie besitzen, offenbart bedenkliche Lücken im Schutz der Gebäude gegen Extremwetterereignisse. Obwohl Starkregen und Überschwemmungen nach den gängigen Prognosen deutlich zunehmen werden, verfügt nur jedes dritte Haus über verschließbare Kellerfenster, die das Wasser draußen halten können – die meisten Immobilien sind mit offenen Fenstergittern nur unzureichend geschützt. Noch leichter hat es Abwasser, das von unten über die Kanalisation ins Haus drängt: Lediglich 18 Prozent der Gebäude sind mit einer Rückstauklappe dagegen gewappnet. Weitere Schutzvorrichtungen wie Mauern oder mobile Schotten finden sich noch weit seltener. Mit vergleichsweise einfachen Präventionsmaßnahmen lässt sich das potenzielle Schadensausmaß wirksam begrenzen. Neben baulichen Veränderungen sind Hausbesitzer zudem gut beraten, sich mit einem Elementarschutz-Baustein als Teil der Wohngebäudeversicherung gegen das verbleibende Kostenrisiko zu rüsten.
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Wehrlos gegen Extremwetter

25.03.2026 | Wehrlos gegen Extremwetter

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unter 2.005 Bundesbürgern, von denen 991 mindestens eine Immobilie besitzen, offenbart bedenkliche Lücken im Schutz der Gebäude gegen Extremwetterereignisse. Obwohl Starkregen und Überschwemmungen nach den gängigen Prognosen deutlich zunehmen werden, verfügt nur jedes dritte Haus über verschließbare Kellerfenster, die das Wasser draußen halten können – die meisten Immobilien sind mit offenen Fenstergittern nur unzureichend geschützt. Noch leichter hat es Abwasser, das von unten über die Kanalisation ins Haus drängt: Lediglich 18 Prozent der Gebäude sind mit einer Rückstauklappe dagegen gewappnet. Weitere Schutzvorrichtungen wie Mauern oder mobile Schotten finden sich noch weit seltener. Mit vergleichsweise einfachen Präventionsmaßnahmen lässt sich das potenzielle Schadensausmaß wirksam begrenzen. Neben baulichen Veränderungen sind Hausbesitzer zudem gut beraten, sich mit einem Elementarschutz-Baustein als Teil der Wohngebäudeversicherung gegen das verbleibende Kostenrisiko zu rüsten. 
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Vorsicht vor unseriösen Online-Kfz-Sachverständigen!

24.02.2026 | Vorsicht vor unseriösen Online-Kfz-Sachverständigen!

Für die Regulierung vieler Versicherungsschäden am Auto muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Sehr bequem erscheint es da, diese Obliegenheit in wenigen Minuten online erledigen zu können. Genau das versprechen manche Anbieter: Der Kunde müsse nur Fotos hochladen und einige Angaben machen, den Rest erledige das Gutachtenbüro – ohne Vor-OrtTermin. Wörtlich: „Wir schicken Ihr Kfz-Gutachten direkt an die Versicherung. Durch die schnelle und unkomplizierte Abwicklung mit der Versicherung erhalten Sie die Auszahlung schneller.“ So einfach geht es jedoch nicht, wie das Landgericht Bremen kürzlich in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil feststellte. Damit ein Kfz-Gutachten rechtlich Bestand hat, muss es auf Grundlage einer persönlichen Inaugenscheinnahme durch den Sachverständigen erstellt werden. Anderenfalls können und werden die Versicherer es ablehnen. Zudem ist das Versprechen, die Abwicklung zu übernehmen und für eine schnelle Auszahlung zu sorgen, unzulässig, da dies eine Rechtsdienstleistung darstellen würde.
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Welche Städte am stärksten unter dem Klimawandel leiden werden

18.02.2026 | Welche Städte am stärksten unter dem Klimawandel leiden werden

IW Consult, ein Tochterunternehmen des Instituts der deutschen Wirtschaft, hat zusammen mit der „WirtschaftsWoche“ und weiteren Partnern den „Klimaindex 2050“ vorgestellt. In der Studie werden die Folgen des Klimawandels für die 71 kreisfreien deutschen Großstädte prognostiziert. Zehn Risiken stehen dabei im Fokus: Hitzestress, Hitzewellen, Wasserknappheit, Dürrestress, Starkregen, Überschwemmungen, Sturmfluten, Sturm, Tornado und Hagel. Die stärksten Auswirkungen erwarten die Analysten in Bremerhaven, das auf einen Klimaindexwert von 5,03 kommt. Vor allem das hohe Risiko von Sturmfluten ist dafür ausschlaggebend. Wie alle anderen Metropolen muss sich die Küstenstadt zudem auf häufigere und heftigere Stürme einstellen. Im Gefährdungsranking folgen Mannheim (4,71), Ludwigshafen am Rhein (4,69), Bremen (4,51) und Heidelberg (4,49), in denen Stürme und Überschwemmungen die Hauptrisiken darstellen. Die geringste Gefährdung sehen die Studienautoren in Remscheid (3,14), Bielefeld (3,19) und Salzgitter (3,24).
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