Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Kern der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Dieses Instrument fand jedoch bisher in der Praxis keine Anwendung.
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist nun aber endlich das erste Sozialpartnermodell in trockenen Tüchern: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigte sich mit einem Versichererkonsortium namens „Die Deutsche Betriebsrente“ auf eine tarifliche bAV. Als erstes Unternehmen wird einer der beteiligten Versicherer seinen rund 12.000 Arbeitnehmern in Deutschland die neue Betriebsrente anbieten. Ein symbolisch wichtiger Schritt hin zur Vermeidung von Altersarmut angesichts sinkender gesetzlicher Renten, die zukünftig insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen kaum noch zum Leben reichen werden. Weitere Sozialpartnermodelle sind in Planung.
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Der Gesetzgeber hat kürzlich nach langem Hin und Her die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. Oktober in Kraft trat. Mit reichlich Verspätung wird damit die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Das Regelwerk betrifft gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnissen nach Paragraf 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung.
Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
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Diese Frage richtete das Meinungsforschungsinstitut forsa kürzlich an rund 1.000 Arbeitnehmer. Das Ergebnis bestätigt den Ruf der Deutschen als sicherheitsbewusste Nation: Rund 83 Prozent würden das Geld für die „persönliche Absicherung“ einsetzen, nur 16 Prozent würden sich damit einen persönlichen Wunsch wie eine Reise oder ein Auto erfüllen (das auf 100 fehlende Prozent ist unentschlossen).
Unter den Absicherungsformen rangiert kurioserweise das Sparbuch an erster Stelle – obwohl das Geld dort von der Inflation angenagt wird. Auf Platz zwei folgen Aktien, danach die Arbeitskraftabsicherung, etwa über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und die private Rentenversicherung. Unter den Konsumwünschen stehen Reisen einsam an der Spitze der Beliebtheitsliste.
Der unverwüstliche Zuspruch, den das Sparbuch hierzulande findet, erklärt zu einem großen Teil die suboptimale Vermögensbildung der Deutschen. Die Menschen in anderen wohlhabendenden Ländern legen ihr Geld in der Regel deutlich lukrativer an – und besitzen daher im Schnitt größere Vermögen als die Deutschen, trotz geringerer Einkommen und niedrigerer Sparquoten.
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Der Direktversicherungs-Vertrieb tritt weitgehend auf der Stelle. Woran das liegen könnte, hat nun eine Umfrage unter mehr als 2.000 Bundesbürgern ermittelt. Sie ging auf die Erfahrungen mit dem hauptsächlichen Kommunikationskanal der Direktversicherer – Telefongespräche – ein. Diese Erfahrungen fallen in aller Regel nicht erfreulich aus.
Mit rund 50 Prozent Zustimmung an der Spitze der Ärgernisse: das ständige Wiederholen von Anliegen bei jedem neuen Gesprächspartner und, damit zusammenhängend, das Fehlen eines festen Ansprechpartners (40 Prozent). Rund jeder dritte Befragte monierte darüber hinaus, dass die Fachkompetenz der Hotliner zu gering sei. Auch lange Wartezeiten, Unfreundlichkeit und fehlende Entscheidungsbefugnisse wurden kritisiert.
Unter anderem an diesen Widrigkeiten mag es liegen, dass die Direktversicherer auch 2018 nur unter „ferner liefen“ rangierten. Lediglich im Kfz-Segment kamen sie auf einen Marktanteil von rund 20 Prozent; in den anderen Sparten betrug dieser deutlich unter 10 Prozent. Persönliche Beratung ist in Sachen Versicherung einfach das A und O.
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Diese Frage richtete das Meinungsforschungsinstitut forsa kürzlich an rund 1.000 Arbeitnehmer. Das Ergebnis bestätigt den Ruf der Deutschen als sicherheitsbewusste Nation: Rund 83 Prozent würden das Geld für die „persönliche Absicherung“ einsetzen, nur 16 Prozent würden sich damit einen persönlichen Wunsch wie eine Reise oder ein Auto erfüllen (das auf 100 fehlende Prozent ist unentschlossen).
Unter den Absicherungsformen rangiert kurioserweise das Sparbuch an erster Stelle – obwohl das Geld dort von der Inflation angenagt wird. Auf Platz zwei folgen Aktien, danach die Arbeitskraftabsicherung, etwa über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und die private Rentenversicherung. Unter den Konsumwünschen stehen Reisen einsam an der Spitze der Beliebtheitsliste.
Der unverwüstliche Zuspruch, den das Sparbuch hierzulande findet, erklärt zu einem großen Teil die suboptimale Vermögensbildung der Deutschen. Die Menschen in anderen wohlhabendenden Ländern legen ihr Geld in der Regel deutlich lukrativer an – und besitzen daher im Schnitt größere Vermögen als die Deutschen, trotz geringerer Einkommen und niedrigerer Sparquoten.
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Ihre eigene Lebenserwartung schätzen die Deutschen im Schnitt rund fünf Jahre niedriger ein, als statistisch angemessen wäre. Wie eine forsa-Umfrage ergab, liegen jüngere Befragte sogar um sieben Jahre daneben, während die älteren sich um rund viereinhalb Jahre verschätzen. Tatsächlich können sie im Bevölkerungsdurchschnitt mit 87,7 Lebensjahren rechnen. Der Hauptgrund für die niedrigen Annahmen dürfte in der Orientierung an verstorbenen Eltern und Großeltern liegen, die aber statistisch weniger alt wurden als die heutigen Generationen.
Für die Ruhestandsplanung und das Vorsorgesparen ist es sinnvoll, von einer realistischen Prognose auszugehen. „Wer seine statistische Lebenserwartung nicht kennt, sorgt womöglich nicht ausreichend vor“, warnt der Geschäftsführer des Versichererverbands GDV, Peter Schwark. Der Verband fordert, die Lebenserwartungsprognose in die geplante Online-Renteninformation aufzunehmen. Um das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ (eigentlich ja „Langlebigkeitschance“) abzusichern und nicht im Laufe des Ruhestands an die Grenzen des privaten Vorsorgevermögens zu gelangen, empfehlen sich Vorsorgeprodukte im Versicherungsmantel mit lebenslanger Rentengarantie.
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Das Telematik-Prinzip, für eine vorsichtige Fahrweise mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung belohnt zu werden, findet bei immer mehr Kunden Anklang. Nun ist ein neuer Schub zu erwarten, denn mit Huk-Coburg und Allianz haben die beiden Platzhirsche des Marktsegments angekündigt, ihre Telematik-Tarife für alle Altersklassen zu öffnen. Bisher waren jene jungen Fahrern vorbehalten.
Beide Versicherer wollen ihren Kunden bis zu 30 Prozent Prämienrabatt gewähren, bei der Allianz kommt noch ein Startbonus von 10 Prozent hinzu. Bei anderen Anbietern sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent möglich – in der Theorie. Tatsächlich wird kaum ein Fahrer alle Kriterien für den vollen Rabatt erfüllen können. Wie viele es bisher sind oder welcher Prozentsatz im Durchschnitt eingespart wird, wollen die Telematik-Versicherer nicht verraten. In Branchenkreisen kursiert indes die Annahme, dass nur eine Minderheit der Kunden mehr als 100 Euro im Jahr einspart.
Grundsätzlich jedenfalls sind die Bundesbürger offenbar bereit dazu, Daten über ihr Fahrverhalten im Gegenzug für Kostenvorteile freizugeben. Nur jeder dritte lehnt dies Umfragen zufolge ab. Für rund die Hälfte ist die Höhe des Rabatts entscheidend für ihre Bereitschaft zur Fahrstil-Transparenz.
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Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht.
Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fall stellt es keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach war er für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird.
Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führt und nicht im Auto liegen lässt.
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Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.
Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt. Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächst der Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.
Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indes wenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) – der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.
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