Infolge der Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 waren die Rufe nach eine obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden wieder lauter geworden, bis schließlich auch die Bundesländer im Juni 2022 eine bundesweite Pflicht forderten. Zu dieser wird es jedoch einstweilen nicht kommen. Bundesjustizminister Marco Buschmann begründete die Entscheidung gegen eine bundesweite Regelung im „Handelsblatt“ mit der allgemein kritischen Lage: „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht.“ Der FDP-Politiker verweist aber darauf, dass die Länder die Versicherungspflicht jeweils selbst einführen könnten.
Nur rund jedes zweite Gebäude ist hierzulande gegen Elementarschäden versichert, die nach Meinung vieler Experten zukünftig infolge des Klimawandels häufiger auftreten werden. Dazu zählen Hochwasser, Überschwemmungen und Erdrutsche. Diese Schadensereignisse werden von Standard-Gebäudeversicherungen, im Gegensatz zu Sturm und Hagel, nicht abgedeckt.
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Entgegen einem weitverbreiteten Klischee denken die jungen Menschen in Deutschland durchaus an ihre finanzielle Zukunft – selbst in Zeiten der Inflation. Laut Umfrage eines großen Zahlungsdienstleisters sparen ganze 92 Prozent der 18- bis 24-Jährigen regelmäßig, und zwar durchschnittlich 13 Prozent ihres verfügbaren Einkommens. Von den Babyboomern, die aktuell 56 bis 75 Jahre zählen, legen hingegen nur zwei Drittel im Schnitt 7 Prozent ihrer Einkünfte zurück.
Eine wesentliche Rolle dürfte dabei spielen, dass die junge Generation Z im Durchschnitt länger bei den Eltern wohnt als frühere Alterskohorten. Die dadurch geringeren Lebenshaltungskosten eröffnen finanzielle Spielräume.
Um diese zu nutzen, setzt jeder Dritte in der jungen Altersgruppe auf langfristige Anlagen wie Immobilien und Aktien – hier erfreuen sich vor allem Indexfonds (ETFs) und Investmentfonds großer Beliebtheit. Vor einem Jahr waren es in der Vorgängerumfrage nur rund halb so viele. Möglicherweise hat die durchwachsene Performance von Kryptowährungen Anteil an dieser Entwicklung.
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Hunderte Millionen US-Dollar, die Kunden der Kryptowährungsbörse FTX anvertraut haben, sollen „verschwunden“ sein, insgesamt schuldet das Unternehmen nach ersten Schätzungen etwa einer Million Kunden mehr als zehn Milliarden Dollar: Die Pleite eines der großen Player am Kryptomarkt ist ein Fiasko für die Anleger.
Die Kurse von Bitcoin & Co. gingen erneut auf Talfahrt. Dabei waren schon die letzten Monate keineswegs erfreulich verlaufen, was letztlich entscheidend zur Zahlungsunfähigkeit von FTX beigetragen hat. Mittlerweile krebst der Bitcoin-Kurs um die 15.000-Euro-Marke, nachdem er vor gut einem Jahr noch bei mehr als 56.000 Euro lag. Ähnlich verlief es bei Ether: Im November 2021 noch mehr als 4.000 Euro wert, ein Jahr später kaum mehr als 1.000.
Wer deutlich über diesen Kursen eingestiegen ist, wird nun besser verstehen, was Investorenlegende Warren Buffett einst meinte, als er Kryptowährungen als „Rattengift hoch zwei“ schmähte. Immerhin dürfte die FTX-Pleite den Bemühungen um eine verbraucherfreundliche Regulierung der Kryptoszene einen zusätzlichen Schub geben.
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Eine Vervielfachung des Preises innerhalb weniger Jahre, das ist das Versprechen der Assetklasse Luxusuhren. So hätte beispielsweise der Kauf des Modells Patek Philippe Nautilus 2014 bis heute eine Rendite von mehr als 700 Prozent eingebracht. Zum Vergleich: Die Apple-Aktie gewann im selben Zeitraum rund 112 Prozent an Wert hinzu. Taugt die Assetklasse der Zeitmesser also als Beimischung zum Portfolio?
Die Story erinnert an die anderer Nischen-Sachwerte, etwa Wein und Whisky, Oldtimer oder auch Lego-Sets. Hier wie dort sorgen immer wieder spektakuläre Wertsteigerungen für Aufsehen. Branchenexperten verweisen jedoch darauf, dass nur etwa jede fünfte Luxusuhr Wertsteigerungspotenzial besitze. Hilfreich, wenn nicht gar notwendig sei eine persönliche Vorliebe für das Segment, die für eine zusätzliche „emotionale Rendite“ sorge. Ebenfalls mitbringen sollten Anleger eine gewisse Risikofreude. Und nicht zu vergessen: Luxusuhren brauchen in aller Regel in gewissen Zeitintervallen eine Überholung. Die kann schon mal einen vierstelligen Betrag verschlingen und mindert bei einem Verkauf entsprechend die Rendite.
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Die Kosten für die Reparatur von Pkw-Schäden sind erneut deutlich angestiegen. Zwischen August 2021 und August 2022 legten sie um circa 8 Prozent zu – was ziemlich genau dem Preisanstieg bei Ersatzteilen entspricht. Pro Reparatur mussten die Versicherer zuletzt im Schnitt 3.375 Euro überweisen. 2013 reichten noch 2.400 Euro aus.
Für von außen sichtbare Ersatzteile wie Windschutzscheiben, Türen und Kotflügel gilt der sogenannte Designschutz. Er läuft auf ein Quasi-Monopol der Hersteller hinaus. Diese ließen und lassen sich nicht zweimal bitten und drehen regelmäßig kräftig an der Preisschraube. Während die allgemeine Inflation zwischen 2013 und 2022 kumuliert 22 Prozent betrug (2,1 Prozent p. a.), verteuerten sich Kfz-Ersatzteile im selben Zeitraum um mehr als 55 Prozent (4,7 Prozent p. a.). Noch höher fiel der Preisanstieg etwa bei Rückleuchten mit 79 und bei Kofferraumklappen mit 73 Prozent aus. Das einträgliche Privileg der Autohersteller soll zwar gesetzlich abgeschafft werden – allerdings erst 2045.
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Da die Kosten für Bauleistungen und -materialien Jahr für Jahr steigen – und somit auch die für Instandsetzungen –, sind Wohngebäude im Regelfall zum sogenannten gleitenden Neuwert versichert. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme der Preisentwicklung angepasst wird, damit keine Unterversicherung entsteht. Die kann nämlich dazu führen, dass Kunden einen großen Teil eines Schadens selbst tragen müssen. Im Gleichschritt mit der Versicherungssumme werden auch die Beiträge angehoben.
Für die bereits von den Energiekosten gebeutelten Immobilienbesitzer wird es nun aufgrund der ebenfalls immens gestiegenen Preise für Material und Bauleistungen noch ungemütlicher: Der „Anpassungsfaktor in der Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert“ – im Durchschnitt der letzten 10 Jahre rund 3 Prozent – springt 2023 auf fast 15 Prozent. Berechnet wird er auf Basis des Tariflohnindex für das Baugewerbe und des Baupreisindex für Wohngebäude, beide herausgegeben vom Statistischen Bundesamt.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), räumt ein, dass die happigen Prämienerhöhungen viele Hausbesitzer „hart treffen“ dürften: „Sie sind aber notwendig, damit ein Haus auch künftig ausreichend versichert ist und existenzielle Risiken abgewendet werden können.“
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In der Niedrigzinsphase mussten sich Anleger, die auf Staatsanleihen setzen, in Genügsamkeit üben. Die deutschen Papiere brachten bekanntlich sogar zeitweise Negativrenditen ein. Damit dürfte einstweilen Schluss sein: Mit der Zinswende rücken auch Rentenfonds wieder in den Fokus der Anleger. Mehr als 3 Prozent sind mit zehnjährigen US-Staatsanleihen drin, über 4 Prozent mit italienischen.
Das reicht zwar angesichts der galoppierenden Inflation nicht zum Kaufkrafterhalt. Doch immerhin handelt es sich um eine Verzinsung, die ihren Namen verdient. Und entscheidend sei, wie Experten gern betonen, weniger die aktuelle Preissteigerung als die mittel- und langfristige Inflationserwartung. So rechnet etwa die Europäische Zentralbank für 2024 wieder mit einer Inflationsrate von moderaten 2,3 Prozent.
Dass schon der ideale Wiedereinstiegszeitpunkt gekommen ist, bezweifelt indes so mancher Branchenteilnehmer – und rät dazu, den Höhepunkt des Zinszyklus abzuwarten. Um den sicher zu bestimmen, würde allerdings eine magische Glaskugel gebraucht. Angesichts der Rekordinflation ist zwar von weiteren Zinserhöhungen auszugehen, gleichwohl ist der Spielraum der EZB angesichts der Rezessionsrisiken im Euroraum begrenzt.
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Die verheerenden Fluten, die im Juli letzten Jahres Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimgesucht haben, bedeuteten auch für die Versicherer eine Mammutaufgabe. Schließlich galt es, möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten, und das bei weit über 200.000 in kurzer Zeit gemeldeten Schadensfällen.
„Wir hatten gleich in den ersten Wochen aus ganz Deutschland 16.000 interne und rund 2.500 externe Kräfte wie Gutachter im Einsatz und konnten so schnell helfen: finanziell, psychologisch und praktisch. Die Hochwasserkatastrophe hat für besonders viele, besonders teure und besonders komplexe Schäden gesorgt“, blickt Sabine Krummenerl vom Versichererverband GDV zurück. Rund 91.000 Versicherungsfälle betrafen Wohngebäude, 54.000 Hausrat, 40.000 Kfz und 28.000 Betriebsunterbrechungen und Sachschäden bei Unternehmen.
In einer ersten Bilanz teilte der GDV kürzlich mit, dass circa drei Viertel der Schadensfälle abschließend reguliert wurden. Bei dem Viertel, das wegen laufender Instandsetzungsarbeiten noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurde der Schaden vielfach schon teilweise ersetzt. Bisher haben die Versicherer rund 5 Milliarden Euro ausgezahlt, mit weiteren 3,5 Milliarden wird derzeit gerechnet.
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2016 reichten den Kaufinteressenten in Deutschland noch durchschnittlich 90.000 Euro an Eigenkapital, um den beabsichtigten Erwerb stemmen zu können. Diese Summe hat sich bis heute auf 190.000 Euro mehr als verdoppelt, wie der „Marktkompass Baufinanzierung“ errechnet hat. Für diesen wurden rund 20.000 Finanzierungsanfragen ausgewertet und zusätzlich circa 2.000 Online-Interviews geführt.
Für die Kaufwilligen treffen zwei ungünstige Umstände zusammen: zum einen die immens gestiegenen Kauf- und Baupreise, zum anderen das Ende der Niedrigzinsära, die bis vor Kurzem noch für Billigstfinanzierungen sorgte. Die Studienautoren prognostizieren, dass der Zinssatz für zehnjährige Immobiliendarlehen bis zum Jahresende die 4-Prozent-Marke knackt. Der Anstieg macht sich bereits in den Tilgungsraten bemerkbar: Von 4,2 Prozent (2018) ist die durchschnittliche Tilgung auf 3,4 Prozent gesunken. Entsprechend werden Kreditlaufzeiten von über 30 Jahren deutlich häufiger angefragt. Angesichts der enormen Werte empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Immobilienfinanzierung eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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