Als ausgemacht gilt, dass die Immobilienpreise durch die tiefe Corona-Rezession sinken werden. Manche Marktanalysten rechnen mit einem Wertverlust von einem Viertel oder mehr. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) befindet nun jedoch gleich im Titel einer neuen Studie: „Immobilienbesitzer müssen sich keine Sorgen machen.“ Die IW-Experten halten in den 50 größten deutschen Städten einen Preisrückgang von lediglich 0 bis 12 Prozent für wahrscheinlich.
Ob er am Ende eher am unteren oder am oberen Ende der Schätzung liegen wird, hänge im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ab. Ein längerer Lockdown oder das wiederholte Herunterfahren der wirtschaftlichen Aktivitäten wegen erneuter Pandemiewellen würden sich negativ auf die Preisentwicklung auswirken. Andererseits stünden sinkende Zinsen dem Preisverfall entgegen, da sie der Assetklasse Immobilien mehr Attraktivität verschafften. Zudem werde gerade weltweit eine enorme Liquidität in Umlauf gebracht, die in praktisch allen Segmenten die Preise treiben werde. Eine Blase sei am deutschen Immobilienmarkt auch nicht erkennbar. So zieht IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer das optimistische Fazit: „Der Wohnimmobilienmarkt wird relativ gut durch die aktuelle Krise kommen.“
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Mehr als jede dritte Frau, die ihren Beruf gesundheitsbedingt aufgeben muss, wird durch psychische Leiden dazu getrieben. Bei den Männern sind es 26 Prozent, kumuliert 29 Prozent. Damit bleibt die Psyche die häufigste Berufsunfähigkeits-Ursache, wie der GDV kürzlich mitteilte. Danach folgen Erkrankungen des Bewegungsapparats (19 Prozent), Krebs (18) und Unfälle (9).
Insgesamt muss rund jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf gesundheitsbedingt vor dem Rentenalter aufgeben. Es trifft keineswegs nur ältere Berufstätige: Etwa jeder 20. Rentenantrag wegen Berufsunfähigkeit (BU) wird von einer Person unter 35 Jahren eingereicht. Im Altersbereich 35 bis 50 Jahre beträgt das statistische BU-Risiko rund 30 Prozent. Vom Staat ist im Fall der Fälle kaum Hilfe zu erwarten, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beläuft sich auf maximal 34 Prozent des letzten Bruttogehalts. Voraussetzung für den Bezug ist, dass keinerlei berufliche Tätigkeit mehr für mindestens drei Stunden täglich ausgeübt werden kann. Einen wirksamen Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit – auch aus psychischen Gründen – bietet eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
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Für aktive Fondsmanager brachten die letzten Wochen bisher ungekannte Herausforderungen mit sich. „Während es für Anleger am besten ist, Ruhe zu bewahren und keine unüberlegten Fondsverkäufe zu tätigen, ist für Fondsmanager nun die Stunde der Aktivität gekommen“, betont Said Yakhloufi, Analyst bei der Berliner Ratingagentur Scope. Durch geschickte Umschichtungen müssen sie die Verluste ihrer Anleger begrenzen. Mit ihrem Mix aus dynamischen und konservativen Anlagen erheben Mischfonds den Anspruch, dies in turbulenten Marktphasen besonders effektiv zu bewerkstelligen.
Scope hat nun untersucht, wie die Anlageklasse in der Corona-Krise bis Ende März abgeschnitten hat. Dazu wurde die Performance von zehn eher konservativ ausgerichteten Mischfonds mit einem Volumen von jeweils über 150 Millionen Euro untersucht. Die Fonds legen maximal 30 Prozent ihrer verwalteten Gelder in Aktien oder aktienähnlichen Assets an.
Das Ergebnis ist angesichts der Talfahrt, die im März die weltweiten Börsen heimsuchte, kaum überraschend: Während der MSCI World Index zwischen dem 16. Februar und dem 28. März rund 31 Prozent einbüßte, verloren die analysierten Fonds lediglich zwischen 1,2 und 8,4 Prozent.
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Schon vor der Corona-Krise ermöglichte bereits rund jedes dritte Unternehmen in Deutschland seinen Angestellten zumindest teilweise die Arbeit im Homeoffice. Nun ist die digitale Heimarbeit notgedrungen in vielen Firmen zum neuen Standard avanciert. Bei der Umstellung in Windeseile gerät der Versicherungsschutz leicht aus dem Blick. Da sich mit einer Homeoffice-Tätigkeit verschiedene Risiken erhöhen können, sollte dieser Aspekt aber nicht unter den Tisch fallen.
Sinnvoll kann etwa eine private Unfallversicherung sein. Zwar ist die Arbeitszeit selbst gesetzlich abgesichert, doch wer mal in die Küche geht, um sich einen Kaffee zu holen, tut das auf eigenes Risiko. Und bekanntermaßen ereignen sich die meisten Unfälle bei scheinbar profanen Tätigkeiten im eigenen Haushalt. Daneben ist es eine Überlegung wert, eine bestehende Geschäfts- und Elektronikversicherung dahin gehend zu erweitern, dass auch das Homeoffice als Versicherungsort gilt. Liegt keine solche Versicherung vor und werden im Homeoffice wertvolle betriebliche Gerätschaften gelagert, sollte über einen Abschluss nachgedacht werden.
Falls auch mal ein Kunde vorbeikommt, ist eine Betriebshaftpflichtversicherung quasi ein Muss – denn kommt er zu Schaden, springt die private Haftpflichtpolice nicht ein. Wird in den Privaträumen ein Gewerbe ausgeübt, ist dies dem Wohngebäudeversicherer mitzuteilen. Last, but not least: Eine gute Cyberversicherung schützt vor den Schäden, die Cyberkriminelle und Malware auf dem Arbeitsrechner und gegebenenfalls im Netzwerk anrichten können – und zwar schon präventiv.
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Um rund ein Viertel haben die Preise für Eigentumswohnungen im Saarland in den letzten zwölf Monaten zugelegt. Damit holt das kleinste Flächenbundesland eine Entwicklung nach, die andernorts bereits zu einem grenzwertigen Preisniveau geführt hat – in Metropolen wie Hamburg und München können sich Normalbürger kaum noch Immobilieneigentum leisten. Dort ist denn auch ein gewisser Sättigungseffekt feststellbar: In Hamburg standen auf Jahressicht zuletzt 5 Prozent Preiswachstum für Wohnungen und 2 Prozent für Häuser zu Buche. Auch in München scheint es nur noch wenig Luft nach oben zu geben: Hier sind Wohnungen nun nicht mehr dreimal so teuer wie im Saarland, sondern „nur“ noch doppelt so teuer.
Die Bundeshauptstadt weist dagegen weiterhin eine steile Preissteigerungskurve auf: Wohnungen kosten in Berlin rund 17 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Etwas flacher fällt die Kurve mit 7 Prozent bei den Häusern aus. Diese sind mit durchschnittlich einer halben Million Euro allerdings auch schon bei einem hohen Preisniveau angelangt.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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