Während die Europäische Zentralbank den Leitzins weiterhin bei 2,0 Prozent belässt, müssen
Tagesgeldsparer sich mit einer weiterhin schrumpfenden Verzinsung begnügen –zumindest
wenn sie bei ihrer Bank Bestandskunden sind. Das ergab die Marktanalyse eines großen
Vergleichsportals.
Insbesondere regionale Geldhäuser, also Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, knausern
beim Tagesgeld. So legen 38 Prozent von ihnen einen Minizins von maximal 0,25 Prozent
zugrunde – vor einem Jahr waren es nur 24 Prozent. Im Durchschnitt zahlen die Sparkassen 0,37
Prozent, die Genossenschaftsbanken mit 0,42 Prozent kaum mehr. Der durchschnittliche Zinssatz
über alle Banken in Deutschland hinweg liegt bei 1,29 Prozent, woraus folgt, dass die
bundesweit operierenden Institute deutlich höhere Tagesgeldzinsen leisten. Das attraktivste
dauerhafte Angebot am Markt beträgt derzeit 2,3 Prozent. Noch mehr, nämlich über 3 Prozent,
sind für Neukunden drin. Nach dem jeweiligen Garantiezeitraum fällt indes auch ihre Verzinsung
auf das Bestandskundenniveau der Bank.
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Gegenüber Aktien- und Fondsinvestments zeigen sich die Bundesbürger traditionell skeptisch –
mit der Folge, dass ihr Vermögen seit Jahrzehnten langsamer wächst als das vergleichbarer
Nationen. Doch die Offenheit nimmt zu. Das belegt nun erneut eine Umfrage eines großen
Versicherers unter mehr als 3.700 Erwerbstätigen. 28 Prozent von ihnen stehen
börsengehandelten Wertpapieren positiv gegenüber; bei einer Vorgängerumfrage vor fünf Jahren
lag dieser Wert bei 19 Prozent. Damit schrumpft der Abstand auf den Spitzenreiter, die eigene
Immobilie, in die 44 Prozent der Befragten Vertrauen setzen. Auffällig sind die Unterschiede
zwischen den Geschlechtern: Lediglich jede fünfte Frau ist Aktieninvestments gegenüber
aufgeschlossen, aber mehr als jeder dritte Mann.
Auch die Haltung zu Kryptowährungen wurde erstmals erhoben. Kaum überraschenderweise
beurteilen jüngere Umfrageteilnehmer diese Assetklasse deutlich günstiger als die älteren
Semester: 28 Prozent der unter 40-Jährigen halten Kryptos für „gut geeignet“ zur Altersvorsorge,
trotz der enormen Verlustrisiken. Von den über 40-Jährigen sehen das nur 11 Prozent so. Über
alle Altersgruppen hinweg ergibt das einen Zustimmungswert von 17 Prozent.
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Wenn Elektroautos nach Unfällen nicht mehr fahrtüchtig sind, drohen hohe Kosten durch
aufwendige Abschlepp- bzw. Bergeaktionen – häufig aufwendiger als nötig. Eine etablierte
Standard-Vorgehensweise gibt es bisher nicht, jede Feuerwehr und jeder Abschleppdienst folgt
eigenen Maßgaben. Der resultierende Wildwuchs treibt die Kosten für Versicherungen und am
Ende für die Versicherten unnötig nach oben. Für Ungewissheit und Übervorsicht sorgt vor allem
das Risiko eines Batteriebrands.
Mehr Klarheit und Orientierung soll nun eine neue „Handlungsempfehlung zum Bergen,
Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen“ bringen. Sie wurde von
einer Vielzahl von Organisationen erarbeitet, darunter Verbände der Automobilwirtschaft und
der Assekuranz, Berufsgenossenschaften, Feuerwehrschulen und der ADAC. Die Hauptbotschaft
lautet: Grundsätzlich sollten E-Autos nach Unfällen nicht anders behandelt werden als
Verbrenner, solange die Batterie keine starken Beschädigungen erkennen lässt. Zudem sollen die
teuren Quarantänezeiten generell verkürzt werden –zur Risikoeinschätzung müsse dabei die
Akkutemperatur penibel überwacht werden.
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Das schwarz-rote Bundeskabinett hat Mitte Dezember eine Reform der privaten Altersvorsorge
auf den Weg gebracht. Mit Spannung war erwartet worden, ob und wie es mit der Riester-Rente
weitergeht. Diese wird nun nicht abgeschafft, aber um ebenfalls staatlich geförderte
Alternativen ergänzt. Ab Januar 2027 sollen neben Vorsorgeprodukten mit 100 Prozent
Beitragsgarantie auch solche mit 80 Prozent abgeschlossen werden können. Zudem wird ein
garantiefreies Altersvorsorgedepot gefördert, das voll von den Chancen des Kapitalmarktes
profitieren kann.
Wer bereits über einen Riester-Vertrag verfügt, soll künftig entscheiden können, ob dieser
unverändert fortgeführt, abgewandelt oder in ein neues Modell übertragen wird. Dazu sollen
Wechsel zwischen Altersvorsorgeverträgen vereinfacht werden, unter anderem indem nach fünf
Vertragsjahren keine Wechselgebühren mehr verlangt werden dürfen. Die bisher zu Beginn
anfallenden Abschluss- und Vermittlungskosten sollen auf die gesamte Vertragslaufzeit
gestreckt werden. Überdies sind besonders hohe Förderungen für Vorsorgesparer mit geringem
oder mittlerem Einkommen und für Eltern geplant.
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