Wer wie Versicherer Vermögenswerte sicher erhalten und mehren will, steht angesichts der anhaltenden Nullzinsen vor einer wachsenden Herausforderung. Als Alternative zu festverzinslichen Anlagen gewinnen Sachwerte daher immer mehr an Beliebtheit. Vor allem Immobilien versprechen Wertsteigerung und stetigen Cashflow, auch wenn die Kaufpreise mittlerweile in vielen Lagen den Mieten weit enteilt sind.
Die ungebrochene Attraktivität des Betongolds spiegelt sich in der Investitionsstrategie der deutschen Versicherer wider, die zu den institutionellen Schwergewichten an den Anlagemärkten gehören. Laut einer EY-Umfrage unter 30 Versicherern bestehen deren Portfolios mittlerweile zu 11,5 Prozent aus Immobilien, ein Rekordwert. 63 Prozent der teilnehmenden Assekuranzen wollen ihre Immobilienquote künftig weiter erhöhen. Vor allem geschlossene Immobilienfonds sind bei ihnen beliebt. Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich der Schwerpunkt zuletzt stärker von Logistik- auf Wohnobjekte verlagert, auf die im vergangenen Jahr 96 Prozent der Immobilieninvestitionen entfielen.
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Chinesische Tech-Aktien erwiesen sich in den letzten Jahren als zuverlässige Wachstumstreiber im Portfolio. Kürzlich versetzte die Regierung in Peking dem Segment jedoch einen heftigen Dämpfer, indem sie es regulatorisch deutlich enger an die Kandare nahm. Das Gleiche vollzog sich in der Spieleindustrie, zudem sollen US-Börsengänge für chinesische Unternehmen erschwert werden.
Die unerwarteten Markteingriffe sorgen bei vielen Anlegern für Nervosität, erste Großinvestoren haben bereits Gelder abgezogen. Am Ende sollen die Maßnahmen zwar zu einem nachhaltigeren Wachstum führen, was Investoren langfristig zugutekommen würde. Welche Maßnahmen noch in der Pekinger Regulierungs-Pipeline stecken, ist indes nicht absehbar.
Hinzu kommen aktuell Sorgen um die Finanzstabilität in China, nachdem der Immobilienriese Evergrande in Liquiditätsnöte geraten ist. Ende September konnte der Konzern eine fällige Zinszahlung entgegen seinen offiziellen Beteuerungen nicht leisten. Ob der Staat ihn auffängt, war zuletzt noch offen.
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Mit rund sieben Milliarden Euro Schaden rechnen die deutschen Versicherer infolge der Überschwemmungen, die Mitte Juli Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen heimsuchten. Keine andere Naturkatastrophe hat hierzulande jemals verheerender gewütet. Allein die Großschäden ab einer Million Euro pro Versicherungsnehmer summieren sich auf etwa 400. Beim bisherigen Negativrekordhalter, dem August-Hochwasser von 2002, wurden 102 gezählt.
Nachdem auch schon im Juni Unwetterschäden von 1,7 Milliarden Euro entstanden sind, droht 2021 in puncto Naturgefahren zum schadenträchtigsten Jahr seit mindestens einem halben Jahrhundert zu werden. Mit 11,5 Milliarden Euro Gesamtausgaben rechnen die Versicherer derzeit. Ähnliche Dimensionen wurden nur 1990 (Orkanserie) und 2002 (August-Hochwasser) erreicht, jeweils hochgerechnet auf heutige Preise. Der langjährige Schnitt liegt bei 3,8 Milliarden Euro.
Erfasst sind damit allerdings nur versicherte Schäden – das tatsächliche Schadensausmaß ist jeweils wesentlich größer. Denn bisher sind weniger als die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Hochwasserschäden versichert. Der Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV Jörg Asmussen hat für den Herbst Vorschläge der Branche angekündigt, wie Naturgefahrenversicherungen größere Verbreitung finden können.
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Es wirkt wie eine Reaktion auf die verheerenden Überschwemmungen von Mitte Juli, doch tatsächlich wurde die Reform schon vorher beschlossen und kürzlich bereits umgesetzt: Das ZÜRS-Geo-System, das die Hochwassergefährdung von mehr als 22 Millionen Gebäuden in Deutschland erfasst, wurde ergänzt.
Nun werden auch Extremniederschläge als Schadensrisiko einbezogen, wofür drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) geschaffen wurden. SGK 1 umfasst Gebäude, die am oberen Bereich eines Hangs oder auf einer Kuppe liegen und daher eine geringe Gefährdung aufweisen. Gebäude in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs werden der SGK 2 zugeordnet, wenn kein Bach in der Nähe fließt. Für Gebäude in Tälern oder in Bachnähe gilt die höchste SGK 3. In dieser befinden sich mit 2,6 Millionen fast 12 Prozent aller erfassten Adressen. Zum Vergleich: Auf die beiden höchsten der vier Gefährdungsklassen von ZÜRS-Geo entfallen nur 1,5 Prozent der Gebäude.
ZÜRS Geo und die SGK unterstützen die Versicherer bei der Risikobewertung für Gebäude- und Inhaltsversicherungen.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), in der sich die Versicherungsmathematiker zusammengeschlossen haben, hat Berufsunfähigkeitsfälle der letzten 20 Jahre ausgewertet. Wie sich herausstellte, hat sich das Risiko, vorzeitig wegen Krankheit oder Unfall den Beruf aufgeben zu müssen, insbesondere für Frauen unter 40 Jahren erhöht – im Betrachtungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Primär geht dieser Anstieg auf psychische Leiden zurück, die mittlerweile den Hauptgrund für einen erzwungenen verfrühten Ruhestand darstellen.
Insgesamt beklagen die Aktuare eine anhaltende Sorglosigkeit bei den Berufstätigen in Deutschland: „Die Menschen versichern ihr Smartphone, aber nicht ihre Arbeitskraft und damit ihre Existenzgrundlage“, bringt der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Lage auf den Punkt und warnt eindringlich: „Ohne eine entsprechende Absicherung sind das für die meisten kaum zu kompensierende Einschnitte im Haushaltseinkommen, und für Alleinverdiener oder Singles kann das sogar den Ruin bedeuten.“ Im Jahr 2019 verfügten nur rund 17 Millionen der 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland über eine Invaliditätsabsicherung.
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Hackerattacken finden selten den Weg in überregionale Medien – wie Mitte Juli, als der Landkreis Anhalt-Bitterfeld seine gesamte IT infolge einer Cybererpressung abschalten musste und noch nicht mal Sozialhilfe anweisen oder E-Mails versenden konnte. Diese schlagzeilenträchtigen Fälle bilden nur die Spitze des Eisbergs, wie eine forsa-Umfrage kürzlich erneut belegte: 27 Prozent der mittelständischen Unternehmen waren bereits von einer erfolgreichen Cyberattacke betroffen. Bei 39 Prozent von ihnen waren die Computersysteme für mindestens vier Tage außer Betrieb; dieser Anteil hatte im Vorjahr noch bei 20 Prozent gelegen.
Dessen ungeachtet halten 70 Prozent die Gefahr aus dem Cyberraum für ihr eigenes Unternehmen für gering – und betreiben nur halbherzig Prävention. Lediglich jedes fünfte Unternehmen macht Nägel mit Köpfen und erfüllt die zehn Basis-Anforderungen an IT-Sicherheit, wie sie von der Initiative CyberSicher definiert werden. Vor allem bei der Datensicherung hapert es. Auch eine Cyberpolice, die nicht nur finanzielle Schäden ersetzt, sondern zudem bei der Prävention unterstützt, haben in Deutschland nur wenige Unternehmen und Privatpersonen abgeschlossen.
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Hundebesitzer müssen stets auf Überraschungen gefasst sein. Etwa dass dem Vierbeiner etwas schwer im Magen liegt und er es kurzerhand erbricht. Zum Streitanlass kann das werden, wenn der Hund sich gerade auf einem hochpreisigen und empfindlichen Teppich aufhält. So geschah es einem Hundehalter bei Freunden.
Seine Haftpflichtversicherung weigerte sich indes, die teure Reinigung zu übernehmen. Begründung: Versichert sei laut Bedingungen nur „willkürliches“ Verhalten des Tieres, nicht „natürliches“; das Malheur falle in letztere Kategorie. Der Versicherungsombudsmann, den der Versicherte einschaltete, verpflichtete den Versicherer jedoch zur Zahlung – denn nach gültiger Rechtsprechung darf nicht mehr zwischen „willkürlichem“ und „natürlichem“ Verhalten unterschieden werden.
Auf der sicheren Seite sind Frauchen und Herrchen mit einer Hunde-Haftpflichtversicherung. Sie leistet beispielsweise auch, wenn das Tier auf die Straße läuft und einen kostspieligen Verkehrsunfall verursacht oder mit einem Biss einen Handwerker für Wochen arbeitsunfähig macht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine solche Versicherung daher vorgeschrieben. In weiteren Bundesländern gilt dies für bestimmte Hunderassen.
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Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte, üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu, die eine dauerhafte Teilinvalidität zur Folge haben. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.
Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr – der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Weil die Klägerin jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen müssen, wurde die Haftung auf die Hälfte der Schadenssumme begrenzt. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.
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Die anhaltende Corona-Pandemie und einige kostspielige Gesetzesänderungen stellen die gesetzlichen Krankenversicherer vor gravierende Finanzprobleme: Ein Minus von 19 Milliarden Euro droht ihnen bis zum nächsten Jahr. „Die Lage ist tatsächlich dramatisch“, räumte der Chef der Techniker Krankenkasse Jens Baas kürzlich im „Handelsblatt“ ein. Der Verwaltungsratsvorsitzende des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Uwe Klemens warnt, dass das Defizit durchaus höher ausfallen könnte: „Bereits heute ist absehbar, dass sich die Schere zwischen den sich pandemiebedingt ungewiss entwickelnden Einnahmen und den dynamisch steigenden Ausgaben weiter öffnet.“
Wenn diese Finanzierungslücke von den Mitgliedern geschlossen werden soll, müsste der Beitragssatz auf einen Schlag um 1,3 Prozentpunkte zulegen. Ein solcher, nie dagewesener Beitragssprung wäre politisch kaum zu vermitteln. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung noch keine Hilfsmaßnahmen wie im vergangenen Jahr angekündigt, um die Beitragszahler zu entlasten. Auch im Bundeshaushalt 2022 finden sich keine Stützungsmaßnahmen für die darbenden Krankenkassen. Selbst wenn noch welche beschlossen werden, müssen sich die gesetzlich Versicherten auf steigende Prämien einstellen.
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