Zu den Opfern der anhaltenden Niedrigzinspolitik gehören Rentenfonds. Die Staatsanleihen bonitätsstarker Länder wie Deutschland und der Schweiz weisen durchweg Negativrenditen auf, global trifft das für rund ein Viertel aller Investment-Grade-Anleihen zu. Auf über 18 Billionen Euro summierte sich das Volumen negativ verzinster Anleihen Ende 2020, wie die Finanzagentur Bloomberg errechnete. Raus aus Rentenfonds also?
Davon raten Investmentexperten wiederum ab. Denn zum einen trägt die Assetklasse zur wichtigen Diversifizierung von Anlegerportfolios bei und bildet im Verbund mit risikoreicheren Anlagen einen Stabilitätsanker, der die Schwankungen begrenzt. Zum anderen winken bei erfolgreichen Rentenfonds durchaus Renditen von mehr als 3 Prozent p. a. Ob das auch weiterhin gelingt, hängt wesentlich von der zukünftigen Zinspolitik ab. Angesichts der enormen Schulden, die im Zuge der Pandemiebewältigung angehäuft wurden und werden, ist auf diesem Feld jedoch nicht so schnell mit einer Wende zu rechnen.
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Dass die gesetzliche Rente in Zukunft kaum noch zum Leben reichen wird, ist mittlerweile auch bei der jungen Generation angekommen. Laut einer GfK-Umfrage befürchten 65 Prozent der 18- bis 32-Jährigen, im Alter arm zu sein. 57 Prozent sorgen bereits jetzt privat vor. Und zwei Drittel gaben an, dass die Rentenpolitik darüber mitbestimmen wird, bei welcher Partei sie bei den Bundestagswahlen im Herbst ihr Kreuz machen.
Schon heute kommen viele Rentner kaum über die Runden; in Zukunft dürfte die Lage sich zuspitzen, da die Rentenhöhe sinkt, während der zu versteuernde Rentenanteil von heute 81 Prozent bis 2040 auf 100 Prozent steigen wird. Außerdem werden auf die Bruttorente noch Krankenversicherungsbeiträge fällig. Private Vorsorge ist daher auch für Erwerbstätige zu empfehlen, die eine auf den ersten Blick auskömmliche gesetzliche Rente erwarten. Wie viel unterm Strich zum Leben bleiben wird, errechnet gern der Vorsorgeberater Ihres Vertrauens – der überdies verschiedenartige Lösungen im Gepäck hat.
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Mögliche Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen sich – und ihre Makler und Versicherer – deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Generell stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Allerdings bilden die Musterbedingungen den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt mittlerweile durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist allerdings darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.
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Im Zuge der Corona-Pandemie haben viele Bundesbürger ihr Herz für Haustiere (wieder)entdeckt und sich Hund, Katze oder Wellensittich zugelegt. Um rund eine Million stieg die Zahl der Tiere in deutschen Haushalten 2020. Versicherungsschutz sollte dabei nicht auf der Strecke bleiben, denn insbesondere Hunde können kostspielige Schäden verursachen. Ein typisches Beispiel: Der Vierbeiner beißt einen Handwerker, der in der Wohnung etwas erledigt. Dann kommen zu den Behandlungskosten und dem Schmerzensgeld eventuell noch Verdienstausfälle, die zu ersetzen sind. Ein paar Tausend Euro sind da schnell weg. Noch teurer kann es werden, wenn ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht. Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung springt in solchen Fällen ein. Empfehlenswerte Tarife gibt es für etwa 45 bis 60 Euro Beitrag pro Jahr.
Ebenfalls kostspielig kann die tierärztliche Versorgung von Hund, Katze, Pferd & Co. werden. Neben der Haftpflicht- kann sich daher auch eine Tierkrankenversicherung lohnen, die schon für unter zehn Euro pro Monat zu haben ist. Die tariflichen Leistungsinhalte unterscheiden sich jedoch teilweise stark, sodass dem Abschluss ein fachkundiger Vergleich vorausgehen sollte.
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Im Januar wurde in Deutschland eine Preissteigerung von rund 1 Prozent gegenüber dem Dezember verzeichnet, im Februar sogar von 1,3 Prozent im Vergleich zum Vormonat. Das könnte den Startschuss für eine dauerhaft höhere Inflation markieren, die von vielen Volkswirtschaftlern erwartet wird. In den letzten Jahren blieb die allgemeine Teuerungsrate deutlich unter der von der Europäischen Zentralbank (EZB) angepeilten Marke von 2 Prozent.
Das könnte sich nun ändern, wenngleich allgemein nicht mit besorgniserregenden Preissteigerungen gerechnet wird. Ohnehin müsste die EZB mit höheren Zinsen gegensteuern, wenn die Inflationsrate längere Zeit und/oder signifikant über das 2-Prozent-Ziel hinausschießen würde.
Der jüngste Anstieg der Inflation geht zum Teil auf Sondereffekte zurück. So endete die temporäre Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 bzw. von 7 auf 5 Prozent zum Jahresende und sorgte für einen Preissprung im Januar. Zudem erlebten die Heizölpreise zum Jahresanfang zweistellige Wachstumsraten.
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Mit einem Defizit von mehr als sechs Milliarden Euro schlossen die gesetzlichen Krankenversicherer das Pandemiejahr 2020 ab. Die Rücklagen aus besseren Zeiten dürften in diesem Jahr aufgezehrt werden, deutliche Beitragssprünge kündigen sich an. Wie hoch diese langfristig ausfallen könnten, hat das Wissenschaftliche Institut der Privaten Krankenversicherung (WIP) nun berechnet. Unterstellt man ein ähnliches Missverhältnis von Ausgaben- und Einnahmensteigerungen wie in den letzten 20 Jahren, würde der Beitragssatz (bei konstantem Bundeszuschuss) bis 2040 auf 23,3 Prozent steigen. Bei ungünstigerer Entwicklung sind auch 28 Prozent denkbar. Heute liegt er bei 14,6 Prozent plus kassenindividuellen Zusatzbeitrag zwischen 0,4 und 1,9 Prozent.
Die Coronakrise verschärft zwar akut die Finanznöte der Krankenkassen, doch mittel- und langfristig schlagen vor allem die demografische Entwicklung und die Teuerung der Gesundheitsleistungen zu Buche. Die Menschen werden durchschnittlich immer älter und leben auch mit Erkrankungen viel länger als in der Vergangenheit. Dieser erfreuliche Trend lässt die Gesundheitsausgaben stetig ansteigen.
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Gold wirft als Anlagegut im Prinzip keine Zinsen ab. Dennoch versprechen viele Goldhändler ihren Investoren genau das: Wer Gold von einem dieser Anbieter kauft und für eine bestimmte Zeit einlagern lässt, soll jährlich eine hübsche Rendite einstreichen. In der Theorie ist das mit Handels- und Nebengeschäften möglich, die Praxis aber fördert immer wieder Skandale zutage. Zuletzt machte der Pim-Gold-Fall Schlagzeilen. Bis zu 6 Prozent jährlich sollten die Anleger erhalten. Tatsächlich wurde ein Großteil des angeblich für die Kunden eingelagerten Goldes nie angeschafft; die Auszahlungen wurden aus Neukundengeldern bestritten, bis das Kartenhaus zusammenbrach. Auch beim Cosma- und beim BWF-Stiftungs-Skandal lief es ähnlich.
Nun will das Bundesfinanzministerium diesen grauen Markt an die Kandare nehmen und unterstellt ihn zum 1. Juli der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). So sieht es das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vor. Damit einher gehen strengere Marktzugangsvoraussetzungen und eine ausgeweitete Prospektpflicht. Dass sich damit zukünftig Goldanlageskandale verhindern lassen, wird von Verbraucherschützern indes bezweifelt. Für Privatanleger heißt es weiterhin, mit gesundem Menschenverstand Investitionsmodelle zu hinterfragen und dabei am besten auf kundige, neutrale Beratung zu setzen.
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Damit ein Unfallschaden von der Versicherung reguliert wird, muss er prinzipiell von „feststellungsbereiten Personen“, sprich Polizisten, dokumentiert werden. Diese können allerdings nicht immer zeitnah zum Unfallort kommen, weshalb sich häufig die Frage stellt, wie lange man als Unfallbeteiligter warten sollte. Reicht eine Stunde? Oder doch lieber zwei oder drei? Immerhin droht bei einer falschen Entscheidung nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes, sondern eventuell sogar eine strafrechtliche Verfolgung wegen Unfallflucht.
Das OLG Dresden urteilte in dieser Frage jetzt: Es kommt drauf an. Im verhandelten Fall hatte sich die Versicherung geweigert, den Schaden zu begleichen, weil der Versicherte nicht auf die Polizei gewartet hatte. Dieser war in eine Leitplanke gerutscht und nach einem kurzen Halt sofort weitergefahren. Die Richter verdonnerten den Versicherer dennoch zur Leistungspflicht. Das Verhalten des Fahrers sei gerechtfertigt, da sich der Unfall nachts ereignete, während ein Sturm toste. „Die Angemessenheit der Wartezeit ist abhängig von dem voraussichtlichen Eintreffen feststellungsbereiter Personen, dem Grad des Feststellungsinteresses der Berechtigten und dem Interesse des Unfallbeteiligten, die Unfallstelle zu verlassen“, heißt es im Urteil.
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ETFs, also Passiv- oder Indexfonds, gewinnen immer mehr an Beliebtheit. Sie brauchen kein aktives Management, das die Kapitalmärkte im Blick behält, sondern bilden automatisiert einen Index wie den DAX oder den Dow Jones ab. Mit den daraus resultierenden Kostenvorteilen setzen sie aktiv gemanagte Fonds zunehmend unter Druck.
Dass diese indes ihre Daseinsberechtigung haben, bewiesen sie im Krisenjahr 2020, wie eine Auswertung der Ratingagentur Scope unterstreicht. Ihr zufolge konnten beispielsweise von den 392 in europäische Aktien investierenden Fonds mehr als 60 Prozent ihren Vergleichsindex übertreffen, und zwar nach Abzug der Kosten. In den Kategorien „Aktien Deutschland“ und „Aktien Asien-Pazifik (ex. Japan)“ betrug die Quote jeweils 50 Prozent. Das Schlusslicht bildet das Segment „Aktien Nordamerika“ mit 34 Prozent Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex. Im Gesamtschnitt über alle Segmente hinweg konnten 46 Prozent der aktiv gemanagten Fonds ihren Benchmark-Index übertreffen.
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