Um rund ein Viertel haben die Preise für Eigentumswohnungen im Saarland in den letzten zwölf Monaten zugelegt. Damit holt das kleinste Flächenbundesland eine Entwicklung nach, die andernorts bereits zu einem grenzwertigen Preisniveau geführt hat – in Metropolen wie Hamburg und München können sich Normalbürger kaum noch Immobilieneigentum leisten. Dort ist denn auch ein gewisser Sättigungseffekt feststellbar: In Hamburg standen auf Jahressicht zuletzt 5 Prozent Preiswachstum für Wohnungen und 2 Prozent für Häuser zu Buche. Auch in München scheint es nur noch wenig Luft nach oben zu geben: Hier sind Wohnungen nun nicht mehr dreimal so teuer wie im Saarland, sondern „nur“ noch doppelt so teuer.
Die Bundeshauptstadt weist dagegen weiterhin eine steile Preissteigerungskurve auf: Wohnungen kosten in Berlin rund 17 Prozent mehr als vor Jahresfrist. Etwas flacher fällt die Kurve mit 7 Prozent bei den Häusern aus. Diese sind mit durchschnittlich einer halben Million Euro allerdings auch schon bei einem hohen Preisniveau angelangt.
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Im Zuge der Thomas-Cook-Pleite hat sich herausgestellt, dass die deutsche Rechtslage noch Luft nach oben hat. Denn die von Gesetzes wegen vorgegebene Versicherungssumme von 110 Millionen Euro deckt nur einen Teil des tatsächlichen Schadens von über 287 Millionen Euro ab – und verringert sich zudem um die bereits erstatteten Kosten für Rückführungen von Reisenden. Die rund 220.000 Geschädigten in Deutschland hätten somit bloß 17,5 Prozent ihrer Vorauszahlungen zurückerhalten, wenn der Bund nicht eingesprungen wäre. Bis Juni will er den Geprellten ihren Schaden ausgleichen, wofür mit Kosten von mehr als 260 Millionen Euro (inklusive Abwicklungs- und Rechtskosten) gerechnet wird.
Damit so etwas nicht noch mal passiert, will der Bundesrat eine Gesetzesänderung durchsetzen. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Beim Individualmodell muss jeder Veranstalter seine vereinnahmten Vorauszahlungen absichern; das alternative Fondsmodell hingegen deckt die ganze Branche mit einem riesigen Versicherungstopf ab, in den jedes Reiseunternehmen eine umsatzabhängige Prämie einzahlt. Der gesetzgeberische Ball liegt nun im Feld der Bundesregierung.
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Auf 7 bis 12 Prozent Rendite kommen Private-Equity-Fonds laut dem Bundesverband Alternative Investments (BAI). Wo so viele Chancen liegen, gibt es naturgemäß auch beträchtliche Risiken. Die Anleger gehen mit ins unternehmerische Risiko der Zielfirmen und müssen auf deren Pleite gefasst sein, also auf einen Totalverlust. Zudem bindet man sich mit einem Private-Equity-Investment in der Regel für zehn oder zwölf Jahre. Ein vorzeitiger Verkauf ist zwar am Zweitmarkt möglich, in der Regel aber mit schmerzhaften Abschlägen verbunden.
Kaum verwunderlich also, dass Privatanleger bisher weitgehend die Finger von privatem Beteiligungskapital ließen. Doch das scheint sich in Zeiten von Niedrigzinsen und stark schwankenden Börsen zu wandeln: 2019 steckten Privatanleger hierzulande 43 Prozent mehr Geld in geschlossene Publikums-AIFs (alternative Investmentsfonds) als im Vorjahr, wie das Berliner Analysehaus Scope errechnet hat. Davon entfallen rund 22 Prozent auf das Private-Equity-Segment. Das liegt damit zwar weit hinter Immobilien (73 Prozent) zurück, bewegt sich aber offenbar aus seinem Nischendasein heraus.
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Der klassischen Lebensversicherung wurde seit Beginn der Niedrigzinsphase ein Tod auf Raten prophezeit, da sie wenig Rendite abwirft. Der sogenannte Garantiezins liegt aktuell bei 0,9 Prozent und wird voraussichtlich in absehbarer Zeit noch weiter abgesenkt. Dessen ungeachtet vermeldete der Versicherer-Gesamtverband (GDV) kürzlich Zahlen für das Geschäftsjahr 2019, die das Segment sehr lebendig und putzmunter erscheinen lassen: Um satte 11,3 Prozent legten die Beiträge auf 102,5 Milliarden Euro zu. Zu verdanken ist das allein dem Einmalbeitragsgeschäft, das um 37 Prozent wuchs. Versicherungen gegen laufenden Beitrag stagnierten dagegen (–0,1 Prozent).
Offenbar lässt die Angst vor Strafzinsen und der Volatilität der Kapitalmärkte die Anleger wieder die Vorzüge des Altbewährten entdecken. 2018 hatten die Börsen mit einem dicken Minus abgeschlossen, was sicherheitsorientierte Investoren erschreckt haben dürfte. Diese akzeptieren indes immer häufiger – zu mittlerweile über 60 Prozent – modifizierte Garantien anstatt der herkömmlichen starren 100-Prozent-Zusagen.
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Um knapp 9 Prozent verteuerten sich Büros zwischen September 2018 und September 2019, wie der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) mitteilt. Das gesamte Gewerbesegment legte um rund 6 Prozent zu, stärker als Wohnimmobilien. Auch in den drei Jahren zuvor wurde diese Wachstumsmarge erreicht.
Seit 2008 befindet sich der gewerbliche Immobilienmarkt damit in einem fortdauernden Aufschwung, dem längsten seit der Wiedervereinigung. Die jüngste Konjunkturdelle scheint daran wenig zu ändern, wie der Leiter der VDP-Marktforschung, Franz Eilers, mit Blick auf die Boomsparte Büros feststellte: „Der Büromarkt wird unverändert von einer hohen Flächennachfrage bestimmt, die anscheinend auch nicht durch die schwache Konjunktur gebremst wird.“ Diese Marktverhältnisse führen zu steigenden Neuvertragsmieten, bei Büros betrug der Zuwachs zuletzt knapp 7 Prozent auf Jahressicht.
Anleger können über offene und geschlossene Immobilienfonds mit dabei sein. Zwar fallen die Renditen üblicherweise nicht so üppig aus wie die Wachstumsraten im Gewerbesegment. Doch laut den Marktanalysten von CBRE Research sind für Fondsinvestoren in den deutschen Top-7-Städten rund 3 Prozent p. a. drin.
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Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde die betriebliche Altersvorsorge (bAV) Anfang 2018 auf neue Füße gestellt. Zum Kern der Reform gehören neben einer Geringverdienerförderung und höheren Freibeträgen im Alter sogenannte Sozialpartnermodelle, mit denen bAV-Lösungen in Tarifverträge aufgenommen werden können. Dieses Instrument fand jedoch bisher in der Praxis keine Anwendung.
Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist nun aber endlich das erste Sozialpartnermodell in trockenen Tüchern: Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di einigte sich mit einem Versichererkonsortium namens „Die Deutsche Betriebsrente“ auf eine tarifliche bAV. Als erstes Unternehmen wird einer der beteiligten Versicherer seinen rund 12.000 Arbeitnehmern in Deutschland die neue Betriebsrente anbieten. Ein symbolisch wichtiger Schritt hin zur Vermeidung von Altersarmut angesichts sinkender gesetzlicher Renten, die zukünftig insbesondere bei Menschen mit geringem Einkommen kaum noch zum Leben reichen werden. Weitere Sozialpartnermodelle sind in Planung.
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Der Gesetzgeber hat kürzlich nach langem Hin und Her die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) beschlossen, die mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 21. Oktober in Kraft trat. Mit reichlich Verspätung wird damit die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht überführt. Das Regelwerk betrifft gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnissen nach Paragraf 34f bzw. 34h der Gewerbeordnung.
Nach Ende der FinVermV-Übergangsfrist im August 2020 müssen telefonische Beratungs- und Vermittlungsgespräche zwischen Kunde und Anlageberater aufgezeichnet und archiviert werden („Taping“). Das Gleiche gilt für Beratungen per Chat. Branchenvertreter befürchten dadurch ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Kunde und hoffen noch auf eine Änderung im Zuge der MiFID-II-Evaluation im nächsten Jahr. Ebenfalls neu ist eine vorgeschriebene Geeignetheitsprüfung, die sicherstellen soll, das vermittelte Finanzprodukte wirklich zum Kunden passen. Das lange diskutierte Provisionsverbot wurde nicht in die Verordnung aufgenommen.
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Diese Frage richtete das Meinungsforschungsinstitut forsa kürzlich an rund 1.000 Arbeitnehmer. Das Ergebnis bestätigt den Ruf der Deutschen als sicherheitsbewusste Nation: Rund 83 Prozent würden das Geld für die „persönliche Absicherung“ einsetzen, nur 16 Prozent würden sich damit einen persönlichen Wunsch wie eine Reise oder ein Auto erfüllen (das auf 100 fehlende Prozent ist unentschlossen).
Unter den Absicherungsformen rangiert kurioserweise das Sparbuch an erster Stelle – obwohl das Geld dort von der Inflation angenagt wird. Auf Platz zwei folgen Aktien, danach die Arbeitskraftabsicherung, etwa über eine Berufsunfähigkeitsversicherung, und die private Rentenversicherung. Unter den Konsumwünschen stehen Reisen einsam an der Spitze der Beliebtheitsliste.
Der unverwüstliche Zuspruch, den das Sparbuch hierzulande findet, erklärt zu einem großen Teil die suboptimale Vermögensbildung der Deutschen. Die Menschen in anderen wohlhabendenden Ländern legen ihr Geld in der Regel deutlich lukrativer an – und besitzen daher im Schnitt größere Vermögen als die Deutschen, trotz geringerer Einkommen und niedrigerer Sparquoten.
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