Die Stunde des Assets Gold schlägt nach gängiger Lehre immer dann, wenn die Kapitalmärkte von Krisen erschüttert oder zumindest bedroht werden. An solchen gab es eigentlich in letzter Zeit keinen Mangel – Trumps Handelskonflikte, Italiens Staatsschulden-Malaise, Brexit-Ungewissheit, Türkei-Krise, um nur einige zu nennen.
Dessen ungeachtet bewegt sich der Goldpreis jedoch schier unerschütterlich seitwärts. Selbst als die großen Börsenindizes im Oktober um 7 Prozent in die Tiefe rauschten, machte Gold lediglich 3 Prozent gut. Unterm Strich steht auf Jahressicht allerdings ein Minus. Mögliche Erklärungen: Die Anleger haben robustere Nerven als früher und vertrauen darauf, dass politische Börsen kurze Beine haben; die US-Leitzinsen steigen, damit wird die sichere Alternative Anleihe wieder attraktiver; es wurde zuletzt mehr Gold produziert als nachgefragt.
Die Analysten sehen mehrheitlich auch für das kommende Jahr keinen neuen Goldrausch voraus. Es sei denn, die Börsen erleben einen veritablen Crash. Die größte Hoffnung von Goldinvestoren liegt derzeit im wachsenden Reichtum der Schwellenländer, wo Gold von Privatleuten tendenziell stärker nachgefragt wird als in den Industriestaaten. Einstweilen dürfte das Edelmetall lediglich als Beimischung für Anleger taugen, die im Fall der Fälle gern einen handfesten Wert in der Hinterhand haben möchten.
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Es gibt einen „heimlichen Star“ unter den Versicherungen: Krankenzusatzpolicen. Seit vielen Jahren gewinnt diese Sparte stetig an Beliebtheit bei den Bundesbürgern. Im zurückliegenden Jahrzehnt nahm die Zahl der ambulanten Krankenzusatzversicherungen um über 26 Prozent zu, wie der PKV-Verband kürzlich vermeldete. 2017 war ein Anstieg von 1,3 Prozent zu verzeichnen, womit nun 8,02 Millionen Policen in deutschen Versicherungsordnern liegen.
Gesetzlich Versicherte können mit den Zusatzpolicen beispielsweise ihre Zuzahlungen zu Zahnbehandlungen, Sehhilfen, Medikamenten, Naturheilverfahren oder Hörgeräten deutlich reduzieren. In vielen Bereichen sichern sie sich mit den Ergänzungstarifen den Status von Privatpatienten.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Tarife unterscheiden sich allerdings mitunter stark, ebenso die Prämien. Ein Vergleich gestaltet sich daher anspruchsvoll – unabhängige Beratung gibt’s beim Versicherungsmakler des Vertrauens.
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Jahr um Jahr legen die Lebensversicherer Milliarden auf die hohe Kante, um die hochverzinsten Altverträge abzusichern. Diese gesetzlich vorgeschriebene Zinszusatzreserve macht mittlerweile 7 Prozent der gesamten Deckungsrückstellungen aus, wie der „procontra-LV-Check 2018“ vermeldet. In absoluten Zahlen entspricht das rund 60 Milliarden Euro. Allein in diesem Jahr sollen rund 20 Milliarden hinzukommen.
Einerseits sind diese Summen beruhigend für die Versicherten, die sich trotz der anhaltenden Niedrigzinsmisere darauf verlassen können, die hohen zugesagten Verzinsungen am Ende auch zu erhalten. Andererseits bringt die Zinszusatzreserve ihnen nicht nur Vorteile: Die Versicherer mussten und müssen reichlich „Tafelsilber“ verkaufen, um die Reserve füllen zu können. Dabei handelt es sich oftmals um lukrative Investments, die zukünftig nicht mehr als Renditebringer für die Überschussbeteiligung zur Verfügung stehen. Zudem müsste nach bisheriger Berechnungsmethode in den kommenden Jahren so viel in die Reserve eingezahlt werden, dass diese sich bis 2023 verdreifachen würde – das würde einige Versicherer in bedrohliche Schieflage bringen. Eine neue Berechnungsmethode soll die Belastung nun lindern.
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Total Expense Ratio (TER), Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, gegebenenfalls Performancegebühr: Die Kosten eines Fonds können sich bemerkbar machen und stellen daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar. Laut Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) müssen sie daher in den vorgeschriebenen zweiseitigen Informationsblättern – in einer Zahl aggregiert – angegeben werden.
Bald allerdings kommen noch weitere Informationspflichten durch EU-Richtlinien hinzu. Die seit diesem Jahr umgesetzte MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) und die voraussichtlich ab 2020 geltende Priips (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte – betrifft vor allem Fondspolicen) bringen zwei zusätzliche Dokumente ins Spiel. Damit erhalten die Käufer dann drei verschiedene Infoblätter mit teils abweichenden Angaben – Verwirrung vorprogrammiert. So werden nämlich beispielsweise Transaktionskosten in den KAGB-Informationen nicht in die Kostenangabe aufgenommen, in der MiFID-Version hingegen schon. Und nicht nur die Frage, was eigentlich alles zu den Kosten zählt, wird unterschiedlich beantwortet. Auch wie diese dann auszuweisen sind, ist umstritten und wird unterschiedlich gehandhabt. Ohne Expertenwissen sind die Angaben also kaum zu verstehen.
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Wer dazu neigt, nach ein paar Gläsern Bier, Wein oder Spirituosen allen Vorsichtsmaßregeln zum Trotz noch selbst Auto zu fahren, findet bald ein passende Versicherung für den möglichen Führerscheinverlust. Ein kleiner Bremer Versicherer will nämlich in Kürze – ein genaues Datum ist nicht bekannt – eine Police einführen, die bei bis zu dreimonatigem Fahrverbot die Mobilität sicherstellt. Die „Führerscheinverlustversicherung“ übernimmt im Schadensfall die Kosten für zum Beispiel Taxi oder Chauffeur, voraussichtlich bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Der Schutz greift auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen und anderen Anlässen für Führerscheinverlust, weshalb die Police in der Branche den Spitznamen „Raser-Versicherung“ erhalten hat. Die Prämie soll pauschal bei 300 Euro jährlich liegen.
Laut dem Anbieter haben sich bereits erste Interessenten gemeldet. Weniger begeistert von dem Angebot sind Verbraucherschützer: „Das lädt doch gerade dazu ein, sich nicht an geltende Vorschriften zu halten“, moniert etwas der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Der Versicherer beruft sich auf ein Versicherungs-Vorbild aus England; in Österreich hingegen wurde 2004 die Einführung einer ähnlichen Police verboten.
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Kaufnebenkosten:
Zum Preis für die Immobilie selbst kommen noch Grunderwerbsteuer – je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent – sowie Notarhonorare und gegebenenfalls Maklerkosten hinzu. Ergibt insgesamt in der Regel mehrere Zehntausend Euro.
Laufende Kosten:
Zwar entfallen die Mietkosten, doch auch als Eigentümer muss man laufende Kosten schultern, die gern unterschätzt werden – Betriebskosten für Müllentsorgung, Heizung, Energie, Wasser oder Versicherungen, aber auch Renovierungskosten, für die idealerweise Rückstellungen gebildet werden sollten; hinzu kommen natürlich noch Zins und Tilgung für den Immo-Kredit.
Zinsbindung:
Vorsicht vor kurzen Laufzeiten mit verlockend niedrigen Zinssätzen – wenn die Leitzinsen beispielsweise in fünf Jahren wieder deutlich gestiegen sind, kann die Anschlussfinanzierung teuer werden. Da lohnt es sich meist, einen etwas höheren Zinssatz im Gegenzug für eine längere Laufzeit (und damit mehr Planungssicherheit) zu vereinbaren. Entscheidend ist der Einzelfall, der mit einem versierten Finanzierungsberater durchleuchtet werden sollte.
Eigenkapital:
Was viele Immo-Käufer nicht wissen: Auch Eigenleistungen werden häufig von Kreditgebern als Eigenkapitalersatz angerechnet. Zudem sollte geprüft werden, ob man mit einer KfW-Förderung die Ausgangsbasis für die Finanzierung verbessern kann.
Tilgungsrate:
Die Tilgungsrate sollte flexibel sein, um die Schulden gegebenenfalls – zum Beispiel bei beruflichem Aufstieg oder nach einer Erbschaft – schneller abtragen zu können.
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