Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. Für Geldmarktfonds reicht ein Instrument aus. Das Gesetz führt die infrage kommenden Instrumente abschließend auf, die selbst keineswegs neu, sondern seit Langem im Einsatz sind – etwa Swing Pricing, Dual Pricing oder Rücknahmebeschränkungen.
Anleger können damit nun vor einer Zeichnung von Anteilen etwa an einem offenen Investment- oder Immobilienfonds erfahren, mit welchen Preisanpassungen oder Limitierungen sie im Liquiditätsstressfall rechnen müssen. Überdies gilt für offene Immobilienfonds nun: Wenn sie innerhalb von fünf Jahren drei Mal die Rücknahme aussetzen, müssen sie abgewickelt werden.
„Ich halte die Neuregelung im Grundsatz für einen Gewinn für die Anleger“, kommentiert der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Ingo Janert im Finanzmagazin procontra. Das Liquiditätsrisiko offener Fonds könne zwar kein Gesetz beseitigen, doch werde es mit der Neuregelung fairer verteilt.
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Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen.
So werden beispielsweise homöopathische Leistungen gestrichen, Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt und Zuzahlungen erhöht. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird eingeschränkt. Auf der anderen Seite wird die Beitragsbemessungsgrenze – also das maximal beitragspflichtige Einkommen – außerordentlich erhöht: Zur regulären Anpassung gemäß Lohnentwicklung kommt 2027 eine Anhebung von 300 Euro pro Monat hinzu. Unterm Strich bedeutet das für Versicherte mit höherem Einkommen eine zusätzliche Beitragsbelastung von rund 50 Euro pro Monat, bei Selbstständigen rund 100 Euro.
In der Folge erlebt die private Krankenversicherung derzeit einen Nachfrageboom. Zwar hat auch sie mit steigenden Kosten zu kämpfen, doch ihre meist umfangreichen Leistungen bleiben lebenslang garantiert.
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Der Fahrradbestand in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich, und die Zweiräder werden immer kostspieliger – vor allem wegen des E-Bike- und Pedelec-Booms. Um diese Werte abzusichern, gibt es mittlerweile eine Vielzahl spezieller Fahrradpolicen. Zwar decken auch Hausratversicherungen in der Regel Fahrraddiebstahl ab. Der Schutz hat aber meist enge Grenzen, während Kaskoschäden etwa durch Vandalismus oder einen Sturz ganz außen vor sind. Für hochwertige Räder ist eine Extraabsicherung daher ratsam.
Zur Orientierung im Tarifdschungel kann seit Kurzem das erste Fahrradpolicen-Rating auf dem deutschen Markt herangezogen werden, erstellt vom renommierten Analysehaus Franke und Bornberg. Die Versicherungsexperten haben 83 Tarife von 36 Anbietern durchleuchtet. Nur sieben erhielten die Top-Note. „Unser Erstrating zeigt: Die Qualitätsunterschiede sind erheblich – von hervorragend bis mangelhaft ist alles vertreten. Wer nicht genau hinschaut, riskiert einen Tarif mit echten Deckungslücken“, fasst Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke zusammen. Vor allem in puncto Diebstahlschutz ließen viele Angebote zu wünschen übrig. Das Ergebnis zeigt: Vor dem Abschluss einer Fahrradpolice sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die Passgenauigkeit und Qualität des gewählten Tarifs sicherzustellen.
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